Cybersecurity

Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG setzt sich dafür ein, die Sicherheit ihrer Produkte mit digitalen Elementen, ihrer digitalen Dienste und ihrer öffentlich erreichbaren IT-Infrastruktur wirksam zu schützen. Diese werden nachfolgend gemeinsam als „Systeme im Anwendungsbereich dieser Richtlinie“ bezeichnet. Dazu betreibt die Kässbohrer Geländefahrzeug AG einen geregelten Prozess zur Entgegennahme, Bewertung, Behandlung und koordinierten Offenlegung gemeldeter Schwachstellen.

Wir begrüßen Hinweise von Sicherheitsforscherinnen und Sicherheitsforschern, Kunden, Partnern, CERTs, Behörden und weiteren Mitgliedern der Sicherheits-Community, sofern diese Hinweise verantwortungsvoll, vertraulich und nach Treu und Glauben über die in dieser Richtlinie beschriebenen Meldewege eingereicht werden.

Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG beabsichtigt grundsätzlich nicht, zivilrechtliche Ansprüche gegen meldende Personen geltend zu machen oder Strafanzeige zu erstatten, sofern diese freiwillig, nach Treu und Glauben und im Einklang mit dieser Richtlinie handeln. Diese Erklärung begründet keine Befugnis zu rechtswidrigen Handlungen und bindet keine Behörden oder sonstigen Dritten.

Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass die meldende Person keine rechtswidrigen oder schädigenden Handlungen vornimmt, keine Daten unbefugt erhebt, nutzt oder offenlegt, keine Systeme über das zur Verifikation erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt und Informationen zu möglichen Schwachstellen bis zu einer mit der Kässbohrer Geländefahrzeug AG abgestimmten Offenlegung vertraulich behandelt.

Meldungen zu möglichen Schwachstellen können per E-Mail an das Security Incident Response Team (SIRT) der Kässbohrer Geländefahrzeug AG gesendet werden: cybersecurity@kaessbohrerag.com.

Die erste Kontaktaufnahme per E-Mail dient der Anzeige einer möglichen Schwachstelle und der Herstellung eines geeigneten sicheren Kommunikationswegs.

Übermitteln Sie in der ersten E-Mail nur die zur Kontaktaufnahme und ersten Einordnung erforderlichen Angaben und senden Sie keine vertraulichen Details, keine personenbezogenen Daten und keine unmittelbar ausnutzbaren Informationen.

Das SIRT bestätigt den Eingang einer Meldung in der Regel innerhalb von zwei Geschäftstagen am Standort Laupheim und stellt einen sicheren Kommunikationsweg für den Austausch vertraulicher Informationen bereit.